Bewahren Sie diese Gegenstände, die einer verstorbenen Person gehörten, nicht auf.

Gegenstände von Verstorbenen nicht aufbewahren: Ein Leitfaden für den Trauerabschluss und die Sicherheit

Der Umgang mit den persönlichen Gegenständen eines Verstorbenen kann emotional sehr belastend sein. Auch wenn der Wunsch, Erinnerungen zu bewahren, verständlich ist, gibt es bestimmte Dinge, die man besser nicht aufbewahrt – sei es aus emotionalen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen. Zu wissen, welche Gegenstände in diese Kategorie fallen, kann Ihnen helfen, den Trauerprozess besser und verantwortungsvoller zu bewältigen.

1.  Gefährliche Stoffe

Gegenstände wie abgelaufene Medikamente, Chemikalien und Reinigungsmittel können erhebliche Sicherheitsrisiken bergen. Sie sollten gemäß den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden, um Unfälle oder Verunreinigungen zu vermeiden.

2.  Verderbliche Waren

Lebensmittel, Blumen und andere verderbliche Waren sollten nicht aufbewahrt werden. Sie können Schädlinge anlocken, unangenehme Gerüche verbreiten und zu einer unsicheren Wohnumgebung beitragen.

3.  Artikel mit rechtlichen Beschränkungen

Bestimmte Gegenstände, wie beispielsweise Schusswaffen, Betäubungsmittel oder Vermögenswerte wie Anleihen oder Versicherungspolicen, erfordern unter Umständen rechtliche Bestimmungen. Der Besitz dieser Gegenstände ohne entsprechende Dokumente oder Genehmigung kann zu rechtlichen Komplikationen führen.

4.  Unfertige Projekte oder gefährliche Ausrüstung

Alte Maschinen, Werkzeuge oder unvollendete Heimwerkerprojekte können sowohl eine Gefahr darstellen als auch emotional belastend sein. Oft ist es besser, diese Gegenstände sicher zu lagern, zu spenden oder zu entsorgen.