Manchmal gehören zu den persönlichen Gegenständen auch Dinge, die rechtlich oder ethisch jemand anderem gehören – Familienerbstücke, geliehene Gegenstände oder Objekte mit unklarem Eigentumsverhältnis. Durch die umgehende Rückgabe lassen sich mögliche Konflikte vermeiden.
Wie man entscheidet, was man behält
- Frage dich selbst: Bereitet dir dieser Gegenstand Trost oder Unbehagen?
- Konsultieren Sie Familien- oder Nachlassplaner: Für einige Besitztümer ist vor der Veräußerung möglicherweise eine rechtliche Genehmigung erforderlich.
- Überlegen Sie sich Alternativen: Spenden Sie Gegenstände, erstellen Sie Erinnerungskisten oder machen Sie Fotos, um die Erinnerung zu bewahren, ohne den physischen Gegenstand zu behalten.
Abschluss
Das Sortieren der persönlichen Gegenstände eines geliebten Menschen ist nie einfach, doch zu wissen, welche Dinge man nicht behalten sollte, kann den Prozess sicherer, respektvoller und emotional gesünder gestalten. Sicherheit, rechtliche Aspekte und das eigene emotionale Wohlbefinden in den Vordergrund zu stellen, gewährleistet, dass das Loslassen dem Andenken des Verstorbenen gerecht wird, anstatt die Trauer zu verstärken.
